BGH-Urteil zum Handel mit CBD Blüten in Deutschland
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Am 14.10.2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Berlin die Verurteilung zweier gewerblicher Händler von CBD-Blüten unter anderem zu mehrjährigen Haftstrafen bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. In diesem Beitrag geben wir unser Statement zum BGH-Urteil und wie es nun mit dem Kauf und Besitz von CBD Blüten in Deutschland aussieht.
Was ist passiert?
Zwei gewerbliche Händler haben nicht nur CBD-, sondern auch THC-Cannabis in ihrem Lager aufbewahrt. In der frischen trockenen Pflanze ist meist nur THC-A vorhanden, welches durch das Erhitzen in THC umgewandelt wird. Die Verurteilten haben hier wissentlich CBD-Blüten verkauft, die beim Verbrennen, Lagern oder Erhitzen den Grenzwert überschreiten können. Unserer Meinung nach rührt aus beiden Gegebenheiten die hohe Strafe. Bei unseren CBD-Blüten haben wir diese Umwandlung durch das Erhitzen bereits mit einberechnet. Man kann nämlich über einen definierten Faktor (0,877) THC-A in THC umrechnen.
Unsere Einschätzung zur Gesetzeslage
Cannabis-Blüten fallen in Deutschland prinzipiell unter das Betäubungsmittelgesetz – BtMG, unabhängig von dessen THC- oder CBD-Gehalt. Der Handel ist nur für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke erlaubt. Bei der Abgabe an Endkund*innen ist ein Missbrauch zu Rauschzwecken auszuschließen.
Diese Unschärfe lässt den Gerichten einen gewissen Auslegungsspielraum. Unser Ansatz, um den Missbrauch zu Rauschzwecken auszuschließen, setzt sich aus 3 Säulen zusammen:
1. Die Abgabe an Endkund*innen erfolgt nur in Kleinstmengen 1g, 1,6g und 4g.
2. Der Grenzwert ist auch nach Erhitzen immer noch unter 0,2% THC. Das heißt: THC + THC-A*0,877 ist unter 0,2%.
3. Die Wirkung von CBD vs. THC: CBD blockiert die psychoaktiven Wirkungen von THC. CBD soll laut vielen Studien und einer Expert Review der WHO psychotischen Zuständen entgegen wirken.
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Was sind die Folgen?
Es werden mit dem Urteil größtenteils die lokalen CBD-Händler*innen Deutschlands benachteiligt. Die Endkund*innen dürfen weiterhin im Ausland bestellen, weil die europäische Warenverkehrsfreiheit besteht.
Die verhängten Strafen vom BGH für die gewerblichen Händler von CBD-Blüten sind so hoch wie beim Handel hochprozentiger illegaler Rauschmittel. Mit Razzien, Betriebsschließungen, Strafverfahren und Arbeitsplatzverlusten ist zu rechnen. Wir wissen von mehreren Partner*innen, dass das leider schon angefangen hat.
Da die Rechtsprechung den Gerichten obliegt, kommt es auf die Einschätzung des Missbrauchspotenzials an. Je niedriger der THC-Gehalt, desto unwahrscheinlicher ist die Missbrauchsgefahr.
Darf ich weiterhin CBD-Blüten kaufen?
Das BGH-Urteil zu CBD Blüten ist rechtskräftig, jedoch gibt es für Endkund*innen derzeit keine Konsequenzen. Es gibt keine Gesetzesänderungen. Der Erwerb und Besitz von CBD-Produkten mit einem Anteil von weniger als 0,2% THC ist nach wie vor erlaubt. Wichtig ist unbedingt darauf zu achten, dass die bestellte Ware immer unter 0,2% THC-Gehalt (THC+THC-a*0,877) ist. Daher testen wir bei MAGU jedes Produkt und stellen das Analysezertifikat zur Verfügung. Du kannst also ganz ohne Probleme weiterhin bei uns im Online-Shop sämtliche CBD Produkte bestellen.