Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club ist ein nicht kommerzieller Verein, der den kollektiven Anbau von Cannabis in limitierten Mengen organisiert, um den persönlichen Bedarf der Mitglieder zu decken.

Das am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossene Cannabisgesetz legalisiert den Besitz und Erwerb von maximal 25 Gramm bzw. 50 Gramm (in Privaträumen) Cannabis (Marihuana oder Haschisch) und die Gründung von Cannabis Social Clubs zum Zweck des Cannabisanbaus sowie den Eigenanbau von höchstens drei blühenden weiblichen Pflanzen.

Was sind die Rahmenbedingungen für die Cannabis Social Clubs?

Legal heißt jedoch nicht, dass alles erlaubt ist. Die Behörden haben genaue Vorgaben definiert, um den Konsum von Cannabis zu regulieren und den Jugendschutz zu gewährleisten. Hier sind einige der Maßnahmen, die ab August 2024 in Kraft zu beachten sind:

  • Es dürfen zusätzlich sieben Samen oder fünf Stecklinge oder jeweils insgesamt höchstens sieben Samen und Stecklinge pro Monat an jedes Mitglied abgegeben werden.
  • Zudem soll der Anbau und die Abgabe von Cannabis in nicht-gewinnorientierten Cannabis Clubs ermöglicht werden.
  • Cannabis Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben.
  • Das Mindestalter als Mitglied beträgt 18 Jahre und man muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Eine Mitgliedschaft in mehreren Cannabis Clubs ist untersagt.
  • Die Mitglieder sollen möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken.
  • Eine Mitwirkung bzw. Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird ausgeschlossen.
  • Pro Club-Mitglied dürfen gemäß dem Entwurf maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgegeben werden.
  • Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren bekommen maximal 30 Gramm pro Monat mit maximal 10 % Tetrahydrocannabinol.
  • Eine Abgabe erfolgt nur in Reinform (Marihuana oder Haschisch) in neutraler Verpackung oder lose mit beigefügten Informationen zum Produkt.
  • Es gibt Berichts- und Dokumentationspflichten zu erzeugten und abgegebenen Mengen. Weitergabe an Dritte ist verboten. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden. Gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag pro abgegebenes Gramm dazu.
  • Es gilt ein allgemeines Werbeverbot für die Vereinigungen und für Cannabis.
  • Zudem müssen die Clubräume einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen aufweisen.
  • Die Aufzucht von Cannabis in Cannabis Social Clubs ist theoretisch ab Juli 2024 möglich. Praktisch bedarf es aber einer Genehmigung für den Club.

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