Cannabidiol ist nicht berauschend – trotzdem ist CBD und Autofahren eine berechtigte Frage. Denn kontrolliert wird nicht CBD, sondern THC. Hier steht, was rechtlich gilt und worauf du praktisch achten solltest.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Zweifel wende dich an eine Rechtsanwält*in.
Worum es bei einer Kontrolle geht
Polizeiliche Vortests und Blutanalysen suchen nach THC beziehungsweise dessen Abbauprodukten, nicht nach Cannabidiol. CBD selbst steht auf keiner Liste beeinträchtigender Substanzen. Relevant wird die Sache dadurch, dass Vollspektrum-Produkte aus Nutzhanf produktionsbedingt Spuren von THC enthalten dürfen.
Österreich
Das österreichische Kraftfahrgesetz kennt keinen fixen Nanogramm-Grenzwert wie bei Alkohol. Maßgeblich ist die Fahrtüchtigkeit: Wer durch Suchtmittel beeinträchtigt ist, darf nicht fahren (§ 5 Abs. 1 StVO). Der Ablauf besteht aus einem Vortest, einer klinischen Untersuchung durch eine Amtsärzt*in und gegebenenfalls einer Blutabnahme. Eine bloße Spur THC ohne Beeinträchtigung ist etwas anderes als eine feststellbare Fahruntüchtigkeit – die Beurteilung liegt aber nicht bei dir.
