BGH-Urteil zum Handel mit CBD Blüten in Deutschland
Am 14.10.2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Berlin die Verurteilung zweier gewerblicher Händler von CBD-Blüten unter anderem zu mehrjährigen Haftstrafen bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. In diesem Beitrag geben wir unser Statement zum BGH-Urteil und wie es nun mit dem Kauf und Besitz von CBD Blüten in Deutschland aussieht.
Was ist passiert?
Zwei gewerbliche Händler haben nicht nur CBD-, sondern auch THC-Cannabis in ihrem Lager aufbewahrt. In der frischen trockenen Pflanze ist meist nur THC-A vorhanden, welches durch das Erhitzen in THC umgewandelt wird. Die Verurteilten haben hier wissentlich CBD-Blüten verkauft, die beim Verbrennen, Lagern oder Erhitzen den Grenzwert überschreiten können. Unserer Meinung nach rührt aus beiden Gegebenheiten die hohe Strafe. Bei unseren CBD-Blüten haben wir diese Umwandlung durch das Erhitzen bereits mit einberechnet. Man kann nämlich über einen definierten Faktor (0,877) THC-A in THC umrechnen.
Unsere Einschätzung zur Gesetzeslage
Cannabis-Blüten fallen in Deutschland prinzipiell unter das Betäubungsmittelgesetz – BtMG, unabhängig von dessen THC- oder CBD-Gehalt. Der Handel ist nur für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke erlaubt. Bei der Abgabe an Endkund*innen ist ein Missbrauch zu Rauschzwecken auszuschließen.
Diese Unschärfe lässt den Gerichten einen gewissen Auslegungsspielraum. Unser Ansatz, um den Missbrauch zu Rauschzwecken auszuschließen, setzt sich aus 3 Säulen zusammen:
1. Die Abgabe an Endkund*innen erfolgt nur in Kleinstmengen 1g, 1,6g und 4g.
2. Der Grenzwert ist auch nach Erhitzen immer noch unter 0,2% THC. Das heißt: THC + THC-A*0,877 ist unter 0,2%.
3. Die Wirkung von CBD vs. THC: CBD blockiert die psychoaktiven Wirkungen von THC. CBD soll laut vielen Studien und einer Expert Review der WHO psychotischen Zuständen entgegen wirken.
Was sind die Folgen?
Es werden mit dem Urteil größtenteils die lokalen CBD-Händler*innen Deutschlands benachteiligt. Die Endkund*innen dürfen weiterhin im Ausland bestellen, weil die europäische Warenverkehrsfreiheit besteht.
Die verhängten Strafen vom BGH für die gewerblichen Händler von CBD-Blüten sind so hoch wie beim Handel hochprozentiger illegaler Rauschmittel. Mit Razzien, Betriebsschließungen, Strafverfahren und Arbeitsplatzverlusten ist zu rechnen. Wir wissen von mehreren Partner*innen, dass das leider schon angefangen hat.
Da die Rechtsprechung den Gerichten obliegt, kommt es auf die Einschätzung des Missbrauchspotenzials an. Je niedriger der THC-Gehalt, desto unwahrscheinlicher ist die Missbrauchsgefahr.
Darf ich weiterhin CBD-Blüten kaufen?
Das BGH-Urteil zu CBD Blüten ist rechtskräftig, jedoch gibt es für Endkund*innen derzeit keine Konsequenzen. Es gibt keine Gesetzesänderungen. Der Erwerb und Besitz von CBD-Produkten mit einem Anteil von weniger als 0,2% THC ist nach wie vor erlaubt. Wichtig ist unbedingt darauf zu achten, dass die bestellte Ware immer unter 0,2% THC-Gehalt (THC+THC-a*0,877) ist. Daher testen wir bei MAGU jedes Produkt und stellen das Analysezertifikat zur Verfügung. Du kannst also ganz ohne Probleme weiterhin bei uns im Online-Shop sämtliche CBD Produkte bestellen.